Rechtsprechung
BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zur Durchsetzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz
- Wolters Kluwer
Zustellung - Urteil - Begründung - Zeitablauf - Arbeitsgericht - Verkündung - Verfassungsbeschwerde - Rechtsstaatsprinzip
- Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 1 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 1 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 20 Abs. 3
Rechtsfolgen verspäteter Abfassung eines landesarbeitsgerichtlichen Urteils - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg - 12 Ca 201/96
- ArbG Hamburg, 16.12.1996 - 12 Ca 201/96
- LAG Hamburg, 08.12.1999 - 3 Sa 17/97
- BAG, 27.03.2001 - 2 AZR 324/00
- BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 424
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01
Die Verfassungsbeschwerde vom Mai 2001 gegen die Entscheidungen aller drei Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit sei unzulässig, weil sie bei Anwendung der Grundsätze des Beschlusses der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - (NZA 2001, S. 982) weder fristgerecht eingereicht noch ausreichend begründet worden sei.Wegen der weiteren Begründung wird verwiesen auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -, AP Nr. 33 zu Art. 20 GG = NZA 2001, S. 982.
- LAG Hamburg, 08.12.1999 - 3 Sa 17/97
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung wegen Krankheit; …
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01
b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 8. Dezember 1999 - 3 Sa 17/97 -,.Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 8. Dezember 1999 - 3 Sa 17/97 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01
a) Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde insoweit nicht zu (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), weil sie keine Fragen aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01
Dazu gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet (BVerfGE 5, 1) und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; stRspr). - BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01
Dabei hat der Beschwerdeführer auch darzulegen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (BVerfGE 99, 84 ). - BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01
Dazu gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet (BVerfGE 5, 1) und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; stRspr). - BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55
Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01
Dazu gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet (BVerfGE 5, 1) und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; stRspr). - BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01
Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ). - BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01
Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
Auszug aus BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01
Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ). - BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
- BAG, 01.10.2003 - 1 ABN 62/01
Nichtzulassungsbeschwerde bei verspäteten Entscheidungsgründen
Solange dieser Rechtszustand besteht, hat die unterlegene Seite deshalb die Möglichkeit, nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist unmittelbar Verfassungsbeschwerde gegen eine bis dahin nicht vollständig mit Gründen versehene Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts einzulegen (BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - aaO, zu B I 2 c dd der Gründe und seit dem in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur 15. November 2001 - 1 BvR 728/01 - EzA ZPO § 551 Nr. 10; - 1 BvR 793/01 - - 1 BvR 794/01 - - 1 BvR 1314/01 - - 1 BvR 1198/01 - - 1 BvR 1633/01 - 31. Januar 2002 - 1 BvR 2027/01 - EzA ZPO § 551 Nr. 11). - OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06
Untätigkeitsbeschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - …
Durch die überlange Verfahrensdauer wurde der Betroffene in seinem Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt (st.Rspr. des BVerfG, zum Beispiel v. 11.12.2000, NJW 2001, 961; v. 15.11.200, NJW-RR 2002, 424; zuletzt NJW 2003, 2672).Wirkungsvoller Rechtsschutz bedeutet, dass das strittige Rechtsverhältnis in angemessener Zeit geklärt wird (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, 424) .